I. Geltung

1. Nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von psfootage – Marco Paulussen (nachstehend psfootage genannt) an die jeweiligen Vertragspartner (Auftraggeber, Kunde, Besteller).

2. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt der Auftraggeber, dass ihm diese Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Die Annahme von Lieferungen und die Bezugnahme des Auftraggebers führen nicht zu deren Geltung, auch wenn psfootage den Geschäftsbedingungen nicht widerspricht. Abweichende Vereinbarungen und Zusicherungen sind nur gültig, wenn sie von psfootage schriftlich bestätigt sind. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch psfootage.


3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für den Auftrag, seine Ausführung und für Lieferungen ist Mönchengladbach. Gegenüber Kaufleuten gilt Mönchengladbach als Gerichtsstand vereinbart.

4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.



II. Angebot, Auftragsbestätigung und -rücktritt


1. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch psfootage zustande. Die Zusendung einer Rechnung steht einer Auftragsbestätigung gleich.


2. Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Käufers so gelten die Abweichungen durch den Auftraggeber als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.


3. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder unserer vorherigen Zustimmung möglich. In diesem Falle werden die Kosten für Verwaltungsaufwand berechnet.


4. Wenn nach Vertragsschluss Löhne, Gehälter oder Materialkosten steigen oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände eintreten, welche die Produktion oder den Vertrieb verteuern, behalten wir uns eine den Verhältnissen angepasste Erhöhung der Preise ausdrücklich vor.


5. Verbrauchsmaterial wie Filme, Batterien, Tonbänder, Videokassetten etc. werden gesondert berechnet.


6. Fahrt- und Reisekosten sowie Spesen werden, je nach Aufwand, gesondert berechnet.



III. Lieferungen


1. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich.


2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb von 3 Monaten nach Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen ist, zulässig.


3. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (z.B. urheberrechtliche Lieferverbote, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug unserer Zulieferer, Transportschwierigkeiten) einschließlich aller Fälle höherer Gewalt berechtigen psfootage, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


4. Rücksendungen von Waren erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. In Fällen offensichtlich berechtigter Beanstandungen trägt psfootage die Versandkosten. In allen anderen Fällen haben Rücksendungen frei Haus ausschließlich an oben genannte Adresse zu erfolgen.


5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Mehr- oder Wenigerlieferungen im Umfang von maximal 10% der bestellten Auflagen, höchstens jedoch 500 Stück, erfolgen dürfen.


6. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Mönchengladbach bzw. ab dem beauftragten Studio, Werk oder Lager, Verpackungskosten trägt der Kunde.



IV. Preise und Zahlungsbedingungen


1. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen nach dem jeweils gesetzlich gültigen Satz getrennt ausgewiesen.


2. Zahlungen für Dienstleistungen und Waren sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich an psfootage zu leisten (s.o. Bankverbindung).


3. Abzüge an Rechnungsbeträgen sind nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


4. Bei länger andauernden Dienstleistungen ist psfootage berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen sowie tägliche oder wöchentliche Abrechnung zu verlangen.


5. Bei einer Stornierung bis 2 Werktage vor Dienstleistung wird 20% des Bruttopreises fällig. Bei einer Stornierung bis einen Werktag vor dem Dienstleistungsdatum werden 50% des Bruttopreises fällig. Als Stornierung gilt jede Form der Absage. Diese Regelung tritt auch bei Teilstornierung in Kraft.


6. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber und unter Berechnung der jeweils banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Die Wechselsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.


7. Die Berechnung von Mahngebühren zum Kostenersatz ist psfootage erlaubt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. gefordert. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, so ist psfootage berechtigt, diesen geltend zu machen.


8. Zahlungen werden stets zur Begleichung der am wenigsten gesicherten fälligen Schuld zuzüglich darauf aufgelaufener Verzugszinsen verrechnet.


9. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht bzw. den aus dem Eigentumsvorbehalt von psfootage hervorgehenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichs- und Konkursverfahren eröffnet, so werden alle Forderungen von psfootage gegen den Auftraggeber fällig. Mit dem Auftraggeber getroffene Bonus- bzw. Rabattvereinbarungen werden in diesem Falle als nichtig angesehen.


10. Werden die Forderungen nicht sofort bezahlt, so ist psfootage berechtigt, die seinem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren auf Kosten des Auftraggebers sicherzustellen und zurückzunehmen sowie die Forderungsabtretungen den Schuldnern gegenüber offenzulegen und die Forderungen einzuziehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, psfootage alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen und den Beauftragten von psfootage das Betreten der Geschäfts- und Lagerräume des Auftraggebers zu gestatten.

11. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein, ist psfootage berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten bzw. nach ihrer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.



V. Gewährleistung und Schadensersatz

1. Der Auftraggeber hat die erbrachte Dienstleistung oder Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaft zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert unter Beifügung des Lieferscheines zu rügen. Zugleich ist eine Probe der beanstandeten Ware einzusenden.


2. Bei begründeten Mängelrügen hat psfootage das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.


3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.


4. Der Ersatz weiterer unmittelbarer oder mittelbarer Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


5. Mängelrügen entbinden den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.


6. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder eines unseren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mängelfolgeschäden.


7. Sofern dennoch Schadenersatzansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen geltend gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung auf den Umfang unserer Haftpflichtversicherung. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf die Versicherungssumme bis zu der wir versichert sind.


8. Weitergehende Gewährleistungsansprüche insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wir haften auf keinen Fall für direkte oder indirekte Schäden, der erbrachten Dienstleistung bzw. Ware. Insbesondere können keine Schadensersatzansprüche für Folgeschäden geltend gemacht werden.


9. Alle übergebenen Werke und Waren werden seitens psfootage nicht versichert. Es obliegt dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei psfootage befindlichen Materials zu sorgen. Der Auftraggeber haftet für das überlassene Material (Werke) bis zur unversehrten Rücksendung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung.



VI. Urheber- und Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte


1. psfootage haftet nicht für die Verletzung fremder Urheber-. Leistungsschutz-, Warenzeichen- und Schutzrechte irgendwelchen Art.


2. psfootage geht grundsätzlich davon aus, dass der Auftraggeber alle Rechte an den von ihm zur Bearbeitung oder Verwendung gelieferten beigestellten Werken besitzt. Der Auftraggeber wird uns von allen Ansprüchen Dritter, die mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter begründet werden, in vollem Umfang unverzüglich freistellen. Das gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.


3. Die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte und Lizenzrechte an der ganzen Leistung und an jeder Teilleistung verbleiben – wenn nicht anders vereinbart – bei psfootage. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Zeitraum, Gebiet und Umfang, wie sie im einzelnen im Einzelvertrag bzw. im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Konzeption aufgeführt sind. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist somit nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von psfootage erlaubt.


4. Die Verwendung der Werke als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Dies gilt entsprechend für elektronisch übermitteltes Material, Dateien und Dateianhänge an e-mails.


5. Wenn einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt psfootage die Rechte für Musiknutzungen. Der Auftraggeber bezahlt die Aufführungsrechte (GEMA). Es besteht Einvernehmen, dass psfootage die GEMA-Meldung im Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers abgibt. Die Rechte an eigenen Kompositionen bleiben bei psfootage.


6. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von psfootage nicht erfolgen. Seitens psfootage bleibt die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften vorbehalten. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.



VII. Datenschutz

1. Wir weisen darauf hin, dass psfootage Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, verarbeitet und speichert. Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.


2. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen. Der Auftraggeber ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden und stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.


3. psfootage und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erhaltenen Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für solche Informationen, die allgemein zugänglich oder veröffentlicht worden sind. Jeder Vertragspartner hat auf die Beachtung der Geheimhaltungspflicht durch ihre Mitarbeiter oder andere für sie tätig gewordene Personen Sorge zu tragen. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sind zu beachten.



VIII. Weitere Bestimmungen

1. Der Auftraggeber stellt uns für die Herstellung erforderliche Ausführungsunterlagen, wie z.B. Labelfilme, Mastertapes etc. kostenfrei und entsprechend den Spezifikationen von psfootage als Duplikate zur Verfügung. Wir sind nicht verpflichtet, solche Ausführungsunterlagen in irgendeiner Weise zu überprüfen.


2. Unter Ausschluss einer weitergehenden Haftung, soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich psfootage, die Überspielung und Bearbeitung angelieferter Ton- und Bildaufnahmen fachgemäß durchzuführen.


3. Die von psfootage, oder im Auftrag von psfootage, erstellten Originalmaterialien, Mastertapes, Glasmaster und Stamper bleiben Eigentum von psfootage, auch wenn der Kunde die Kosten für die Herstellung trägt. Wir sind nicht verpflichtet, diese für etwaige Folgeaufträge länger als 6 Monate aufzubewahren, es sei denn, der Kunde hat seinen gegenteiligen Wunsch ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt.


4. Wir haben das Recht, unsere Firmenbezeichnung auf den ausgegebenen Medien (Video, DVD, CD, Label, Druckmaterialien, etc.) zu vermerken.


5. Die Verwendung von Normen in Prospekten, Angeboten oder Vertragsunterlagen dient lediglich der Warenbeschreibung und nicht der Zusicherung von Eigenschaften. Die Herstellerangaben sind nur verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. In den Ausführungen behalten wir uns Abweichungen vor.


6. Farbabweichungen des Videos, der DVD, auf dem Label oder bei den Druckmaterialien im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Abnahme und stellen keine Wertminderung dar.


7. Im übrigen gelten Vorschriften des Werkvertragsrecht (§§ 631ff BGB). Der Kunde erklärt, dass der Gegenstand des Vertrags einschließlich aller Nebenleistungen keinen pornographischen oder rassistischen oder moralisch anstößigen oder sittenwidrigen Inhalt hat. Wir sind zur alleinigen Entscheidung, ob der Gegenstand des Vertrages hiergegen verstößt, berechtigt und können bei Verstößen jederzeit den Rücktritt vom Vertrag erklären.



IX. Schlussbestimmungen

1. Die hier verwendeten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell rechtliche Bedeutung insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.


2. psfootage behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen.


3. Mit jedem Auftrag erklärt sich der Auftraggeber mit der jeweils gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Mönchengladbach, den 09.09.2022

psfootage – Marco Paulussen